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Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone

Die Bundesnetzagentur hat in der Verfügung Vfg. 34/2020 eine neue Allgemeinzuteilung für die Frequenzbereiche 470 - 608 und 614 - 694 MHz veröffentlicht. Diese Können ab sofort kostenfrei genutzt werden. Allerdings ist man nach wie vor Sekundärnutzer und hat sich darum zu kümmern, dass man niemand anderes stört.

Nutzer der jetzt allgemeinzugeteilten Frequenzen können einen Änderungsantrag zur Bundesnetzagentur schicken mit der Bitte um Löschung. Nutzen Sie dazu das PDF-Formular Antrag_Durchsagefunk.pdf mit der Anlage B.

Gerne stehen wir bei Fragen rund um die Änderung zur Verfügung.

Überlegen Sie eine neue Drahtlosmikrofonanlage anzuschaffen? Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Anlage und der Nutzung des sinnvollsten Frequenzbereiches.

Ihr Team von TON & TECHNIK